Neuigkeiten aus der Betreuung
Wir Stellen Ihnen regelmäßig neuste Informationen rund um das Thema Betreuung zur Verfügung.

Verhinderungspflege (Urlaubs-/Krankheitsvertretung)

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Wie hoch sind die Leistungen bei der Verhinderungspflege?

Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr.

mehr Inforamtionen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html

Entlastungsbetrag

Entlastungsbetrag und Unterstützungsangebote im Alltag

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.

mehr Inforamtionen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/entlastungsbetrag.html

Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen §45b SGB XI

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung.

Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bzw. der Entlastungsbetrag) sind eine finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird.

Diese unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, zu decken.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Angebote, die mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden können.

  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege

Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote

* Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags

z.B. unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige / Nahestehende, Betreuung der Korrespondenz mit Behörden

* Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen

z.B. Organisation eines Hausnotrufgeräts, Hilfsmittelbesorgung

* Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegenden

z.B. Begleitung außerhalb des Hauses, Hilfestellung bei pflegebedingten Umbaumaßnahmen der Wohnung

* Unterstützung im Haushalt

z.B. Haushalt reinigen, Zimmerpflanzen bewässern, Versorgung von Haustieren, die eigene Versorgung usw.

* Betreuungsleistungen

z.B. Beaufsichtigung (etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz) zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten

Informationsflyer

Laden Sie sich gerne unseren Info-Flyer als PDF herunter. Gerne senden wir Ihnen auch einen Flyer zu - dazu wenden Sie sich bitte per Teleon oder Email an uns.

Hier können Sie den Fyler herunter laden:

engel-flyer-2020-1.pdf

engel-flyer-2020-1.pdf